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Der Amateurfunkdienst

(kurz: Amateurfunk, englisch: ham radio oder amateur radio) ist ein internationaler öffentlicher Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. In vielen Ländern sind die internationalen Regelungen, wie die amateurfunkspezifischen Regelungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), in nationalen Amateurfunkgesetzen umgesetzt und die Details in Amateurfunkverordnungen sowie zwischenstaatlichen Verträgen präzisiert. Ein Teilnehmer am Amateurfunkdienst wird Funkamateur genannt und bekommt von der zuständigen Fernmeldebehörde ein eindeutiges Rufzeichen zugewiesen Als geprüfter Funkamateur erhält man viele Rechte, unterliegt aber bei seinen Versuchen und seinem Funkbetrieb den umfangreichen Regelungen im Amateurfunkdienst. Diese Rechte wurden in vielen Ländern in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz festgelegt, welche immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am deutlichsten werden die stetigen Änderungen in der Geschichte der deutschen Amateurfunkverordnung. Den internationalen Rahmen gibt die VO Funk der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) vor.
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